Öffentliches Baurecht, Planungsrecht, Umweltrecht

 

Wir beraten in allen Fragen des Bauplanungsrechts, des Bauordnungsrechts und des Fachplanungsrechts.

 

Schwerpunktmäßig beraten wir Städte und Gemeinden, Investoren und Planungsbüros bei der Durchführung von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, städtebaulichen Satzungen und der Durchführung von Planfeststellungsverfahren.

 

Städtebauliche Verträge und sonstige öffentlich-rechtliche Verträge erhalten eine immer größere Bedeutung. Wir beraten im Vorfeld des Vertragsschlusses. Wir vertreten bei den Vertragsverhandlungen. Wir fertigen die Vertragsentwürfe.

 

Wir begleiten komplexe Siedlungsvorhaben und die Entwicklung von neuen Gemeinde- und Stadtgebieten, z. B. Gebiete für Tourismusbetriebe, Gewerbegebiete und Wohngebiete. Wir unterstützen die Projektsteuerung im rechtlichen und behördlichen Bereich. Wir unterstützen bei der Beschaffung etwaiger Fördermittel und begleiten bei Gesprächen mit dem Fördermittelgeber und Banken.

 

Wir setzen Ansprüche auf die Erteilung von Baugenehmigungen, immissionsschutzrechtliche oder sonstige Genehmigungen durch. Wir unterstützen Bauherren bei Außenbereichsvorhaben, insbesondere Betriebserweiterungen und Nutzungsänderungen sowie Genehmigung von Windkraftanlagen. Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen unzulässige (Bau-) vorhaben vertreten wir in den gebotenen Verfahren.

 

Wir geben Antworten auf alle Fragen des klassischen anlagenbezogenen Umweltrechts (Altlasten, Wasser-, Immissionsschutzrecht) und beraten, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Bei komplexen Vorhaben prüfen wir, ob sie mit dem Naturschutzrecht vereinbar sind und suchen gemeinsam mit dem Vorhabenträger und der zuständigen Naturschutzbehörde Lösungen.

 

Zuständige Anwälte