Verwaltungsrecht

 

Wir beraten umfassend in allen Fragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (z.B. Verwertung von Klärschlamm nach der AbfKlärV und  Verwertung von sonstigen Sekundärrohstoffdüngern), Düngemittelrechts wie auch im Bodenschutzrecht. Wir beraten Unternehmen und Gebietskörperschaften bei Fragen der Abfallentsorgung, der Abwasserbeseitigung sowie bei der Bewältigung von Altlasten- und Bodenschutzproblemen. 

 

Das Vergaberecht ist ins allgemeine Interesse gerückt. Rechtliche Risiken bergen dabei nicht nur Großvorhaben, sondern sie verstecken sich auch beim Bau einer Gemeindestraße (VOB/A), der Vergabe von Leistungen (VOL/A) und der Vergabe von Architektenleistungen (VOF). Wir vertreten Vergabestellen in den Verfahren vor der Vergabekammer (oder dem Vergabesenat) und beraten im Vorfeld eines Vergabeverfahrens.

 

Im Raumordnungsrecht beraten wir Investoren in Raumordnungsverfahren für Einzelhandelsimmobilien, vertreten wir Gemeinden in Normenkontrollverfahren, die sich gegen Regionalpläne richten.

Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung von Kommunen. Hier stehen im Vordergrund das kommunale Haushaltsrecht, das Beamtenrecht, das Kommunalrecht und das Wahlrecht.

Im Subventionsrecht sind wir beratend sowohl für private als auch öffentliche Antragsteller tätig. Die nationalen und europäischen Förderprogramme beeinflussen in vielfältigster Weise die Entwicklung von privaten und öffentlichen Vorhaben. Zentrale Bedeutung erlangt daher die Prüfung der Förderfähigkeit im Vorfeld der Antragstellung wie auch die Einhaltung der Förderbedingungen, um eine Rückforderung von Subventionen zu vermeiden.

 

Im Bereich des Abgabenrechts unterstützen wir Kommunen und Verbände einerseits bei der Gestaltung von Gebühren- und Beitragssatzungen wie auch bei dem Abschluss abgabenrechtlicher Vereinbarungen und andererseits bei der Durchsetzung berechtigter Abgabenforderungen. Privatpersonen und Unternehmen beraten und vertreten wir bei der Abwehr unberechtigter Gebühren oder Beiträge (z. B. Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren, Erschließungsbeiträge und kommunale Ausbau- und Anschlussbeiträge). Wir machen in Normenkontrollverfahren die Nichtigkeit von Gebührenordnungen bzw. Gebührentarifen geltend.
 

Zuständige Anwälte