Zivilrecht

 

Wir arbeiten in allen Bereichen des Zivilrechts. Insbesondere entwerfen, bearbeiten und überprüfen wir Verträge aller Art im nationalen ebenso wie im internationalen Bereich. Wir beraten bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen, Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Leasing, Factoring, Vermietung, Versicherungen, Bankgeschäfte).

 

Im Wohnungseigentumsrecht helfen wir Ihnen bei Schwierigkeiten mit anderen Miteigentümern oder der Hausverwaltung. Wir prüfen für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen. Wir setzen Ihre Rechte aus Gemeinschafts- und Teilungsordnung durch.

Im Mietrecht gestalten und prüfen wir für Vermieter privat und gewerblich genutzter Räume Mietverträge, treiben offene Mieten und Betriebskosten bei, übernehmen die Kündigung von Mietverträgen und sorgen für eine schnelle Räumung. Wir setzen Mieterhöhungen durch.

Im Haftungsrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadensersatzanprüchen (insbes. Anwaltshaftung, Notarhaftung). Berufsgenossenschaften vertreten wir bei der Durchsetzung übergegangener Ansprüche.

 

Im Rahmen unseres Forderungsmanagements übernehmen wir für Sie kostengünstig den kompletten Forderungseinzug über die gerichtliche Beitreibung bis zur engagierten Zwangsvollstreckung.

 

Im Gewerblichen Rechtschutz wahren wir Urheber-, Marken- und Patentrechte unserer Mandanten und schützen sie vor unlauterem Wettbewerb. Wir beraten und begleiten Sie bei der Durchsetzung insbesondere von Unterlassungsansprüchen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens anderer Unternehmen.

 

Die durch das Kennzeichenrecht, insbesondere Markenrecht, Firmenrecht, Namensrecht und Domainrecht geschützten Geschäftszeichen dienen nicht nur der Unterscheidung und Herkunftsidentifikation von Unternehmen und Produkten; die Kennzeichen stellen für das Unternehmen auch einen erheblichen Wert dar.

 

Der Schutz dieser Rechte beginnt nicht erst mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Daher unterstützen wir unsere Mandanten beginnend mit der Namensfindung und Überprüfung der Verfügbarkeit und Schutzfähigkeit der jeweiligen Kennzeichen, erarbeiten in Bezug auf Marken das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und übernehmen die Anmeldung beim jeweiligen Register wie dem Deutschen Patent- und Markenamt oder international dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.

 

Um dem wirtschaftlichen Wert von Marke, Firma, Name oder Domain gerecht zu werden, gestalten und verhandeln wir Lizenz- und Übertragungsverträge.

 

Zuständige Anwälte