Erbrecht

 

Im Erbrecht sind wir beratend tätig bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, zu sämtlichen Nachfolgeregelungen bei Privatvermögen und Familiengesellschaften, Gründung von Stiftungen sowie der Testamentsvollstreckung nebst Nachlassverwaltung.

 

Das Erbrecht ist eine schwierige, für den Laien kaum zu durchschauende Materie. Bei der Auslegung von Testamenten, der Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge oder in der Situation von Pflichtteilsansprüchen kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen. Dies muss nicht zwangsläufig in einen Rechtsstreit münden. Informieren sich die Parteien objektiv und sorgfältig über die sie betreffenden Rechtsfragen, kann so manch teurer und überflüssiger Rechtsstreit vermieden werden. Wir sind hier umfassend beratend für Sie tätig. Wir fertigen Gutachten und vertreten Sie z. B. gegenüber Miterben, Finanzbehörden.

 

Zuständige Anwälte

Martin Gollasch (nur Erbrecht)

Christian Kroeger (nur Stiftungsrecht)