Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf sämtlichen Gebieten des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts und des Handelsvertreterrechts.

 

Wir beraten Unternehmen bei der Planung und Durchsetzung von personellen Maßnahmen. Wir entwickeln Prozessstrategien und führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir begleiten Unternehmen bei Umstrukturierungen, Personalanpassungsmaßnahmen und Betriebsübergängen.

 

Arbeitnehmer vertreten wir gegen unberechtigte betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen und Abmahnungen.

 

In Kündigungsschutzverfahren treten wir bundesweit bei sämtlichen Gerichten und in sämtlichen Instanzen auf.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit, Altersteilzeit und betrieblicher Altersversorgung.

 

Zuständige Anwälte