Gesellschaftsrecht

 

Schon der Gesetzgeber war und ist im Gesellschaftsrecht aufgrund dessen Komplexität in der Rechtssetzung stärker gefordert als in anderen Bereichen des Zivilrechts.

 

Im Bereich des Rechts der Personengesellschaften bringen den nicht rechtskundigen Laien Lebenssachverhalte „in Gesellschaft“, die er zum Zeitpunkt des Eintritts gar nicht als rechtserheblich wahrnimmt.

 

Der von einer Personengesellschaft angestrebte oder verfolgte Zweck bringt für den gestaltenden Juristen zusätzlich die Notwendigkeit von spezifischen Branchenkenntnissen sowie von Kenntnissen des Steuerrechts mit sich, um beispielsweise die Partnerschaftsverträge von Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Steuerberatern oder aber den Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts effektiv und interessengerecht zu gestalten.

 

Im Bereich von Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistung konkurrieren die Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die GmbH & Co. KG, mit den Kapitalgesellschaften, der GmbH und der (kleinen) Aktiengesellschaft.

 

Das Gesellschaftsrecht wird in diesen Bereichen seit Jahren durch europäische Rechtsangleichungen stark beeinflusst. Gleichzeitig führte das Motiv des zu schützenden Interesses der Gläubiger im Spannungsfeld zu Gesellschaften mit beschränkter Kapitalhaftung zu zahlreichen Rechtsänderungen.

 

Erheblicher Beratungsbedarf besteht hinsichtlich der Rechtsform, insbesondere bis die politisch diskutierte einheitliche Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften erreicht ist. Dies kann Transformationen in andere Rechtsformen erfordern, nach dem Umwandlungsgesetz oder den normalen Regeln bis hin zu asset-deal (oder Einzelwirtschaftsgüterkauf).

 

Als Variante kommt in der Praxis des Mittelstandes noch sehr verhalten die Wahl einer anderen Rechtsordnung z. B. durch grenzüberschreitende Sitzverlegungen hinzu.

 

An dieser Stelle können die dynamischen Veränderungen und das Gestaltungspotenzial für Mutige wie für Besonnene nur angerissen werden. Die vielfachen Möglichkeiten führen jedoch zeitweilig auch zu Zwistigkeiten der Gesellschafter untereinander, die Rat, Vertretung und notfalls auch energisches Handeln erfordern. Ein nicht rechtzeitig durch Klage angefochtener Gesellschafterbeschluss kann für die anderen Gesellschafter den Durchmarsch bedeuten. Das Handeln der Gesellschafter und die Pflichten der Organe der Gesellschaft können ebenfalls durch die Dynamik wirtschaftlicher Abläufe oder durch Passivität Korrekturbedarf bis hin zu Schadensersatzansprüchen auslösen. Hier stehen die Vorstände und Geschäftsführer zunehmend vor Haftungsfragen, die sie als Laien allein nicht lösen können.

 

Dies ist eines unserer Hauptbetätigungsfelder in der täglichen Arbeit.

 

Beim Unternehmenskauf und bei Kapitalbeteiligungen sind die potentiellen Risiken wesentlich komplexer als beim Kauf eines einzelnen Wirtschaftsgutes. Hierzu gehören insbesondere Steuernachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen, nachteilige Klauseln in Verträgen, Projekte mit Verlustpotential oder schlummernde Ruhestandsverpflichtungen. Aus der Sicht des Käufers ist daher eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse erforderlich, die so genannten Due Diligence. Die zu prüfenden Kernbereiche sind Finanzen, Recht (Verträge, Haftungsrisiken), Steuern und Marktstellung/Produkte. Bei der Erfassung der rechtlichen Risiken arbeiten wir mit den Beratern, die mit der wirtschaftlichen bzw. technischen Analyse beauftragt sind, eng zusammen.


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