Privates Bau- und Architektenrecht

 

Im privaten Bau- und Architektenrecht beraten wir Privatpersonen, Unternehmen, Städte und Gemeinden auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite.

 

Unsere Tätigkeit beginnt bei der Vertragsgestaltung sowohl von Architekten- und Ingenieurverträgen als auch von Bauverträgen nach BGB und VOB/B. Eine intensive Beratung in diesem Stadium vermindert die Gefahr streitiger Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern. Langwierige und kostenintensive Bau- und Honorarprozesse werden so vermieden.

Bei größeren und komplexe Bauvorhaben – das gilt gleichermaßen für den Hochbau als auch den Tiefbau - sind wir begleitend tätig. Im Vordergrund steht hier die Beratung der Bauherrenseite, aber auch der Architekten und Ingenieure. Bei Auftreten von Mängeln gilt es, die Feststellung der Mängel und deren Beseitigung zu organisieren, zu steuern und zu optimieren.

 

Bei der Geltendmachung wie auch der Abwehr von Werklohn-, Architekten- und Ingenieurhonoraransprüchen, Mängel- und Schadenersatzansprüchen vertreten wir unsere Mandanten bei allen deutschen Zivilgerichten erster und zweiter Instanz und in Schiedsgerichtsverfahren. 


Zuständige Anwälte